Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft lehnt pauschale Tempo-30-Reduzierungen auf Straßen ab, die der Bündelung des Verkehrs dienen, überwiegend vom Durchgangsverkehr geprägt sind, eine erhebliche verkehrliche oder wirtschaftliche Bedeutung oder eine übergeordnete Verbindungsfunktion erfüllen (im Folgenden „Hauptverkehrsstraßen“).
- Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder zur Lärmminderung sind vorrangig bauliche, organisatorische oder technische Maßnahmen zu prüfen und möglichst umzusetzen, bevor eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Betracht gezogen wird.
- Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
- Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nur als letztes Mittel anzuordnen. Vor jeder Entscheidung sind alle milderen Maßnahmen zu prüfen, die Sicherheit gewährleisten und den Verkehrsfluss erhalten.
- der Bürgerschaft alle geplanten Anordnungen von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen frühzeitig vorzulegen und nachvollziehbar darzustellen, welche Alternativen geprüft wurden, welche Gründe für die Maßnahme sprechen und welche verkehrlichen Folgen zu erwarten sind.
- die Bürgerschaft frühzeitig und mit gesondertem Hinweis darüber zu informieren, wenn die Einleitung von Planfeststellungs- oder anderen Planungsverfahren, die die Leistungsfähigkeit von Hauptverkehrsstraßen beeinflussen könnten, bevorsteht.
Sachverhalt:
Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist ein starker Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes und betrifft täglich zehntausende Menschen in Rostock. Hauptachsen sollen Verkehre bündeln und Wohngebiete entlasten. Wird der Verkehrsfluss auf diesen Straßenverlangsamt, steigt der Druck auf die Nebenstraßen, der ÖPNV verliert Stabilität und die Staus in der Stadt nehmen weiter zu.
Aktuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu laufenden Verfahren zeigen, dass Tempo 30 häufig als schnellstes oder kostengünstigstes Mittel betrachtet wird, etwa zur Lärmminderung an der L 22 (2025/AF/1166-01 (SN)) oder wegen fehlender regelkonformer Radverkehrsanlagen am Mühlendamm (2025/AF/1165-01 (SN)). Diese Gründe sind nachvollziehbar, dürfen aber nicht dazu führen, dass Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, anstelle tatsächlicher Problemlösungen, zum Regelinstrument wird.
Es braucht einen klaren politischen Rahmen. Die Bürgerschaft fordert deshalb die Verwaltung mit diesem Grundsatzbeschluss auf, Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen nur in gut begründeten Ausnahmefällen anzuwenden. Dazu gehören Bereiche vor Schulen und Kitas oder eindeutig belegte Gefahrenlagen in kurzen Straßenabschnitten. In allen anderen Fällen sind zuerst die Maßnahmen zu prüfen, die den Verkehrsfluss erhalten: sichere Querungen oder abgetrennte Radwege, bessere Ampelkoordinierung, lärmoptimierte Beläge, bauliche Anpassungen oder organisatorische Lösungen.
Zugleich ist eine frühzeitige Einbindung der Bürgerschaft notwendig. In mehreren Verfahren wurde erst spät deutlich, welche Maßnahmen geplant sind und welche Auswirkungen diese auf die Stadt haben, wodurch eine sachgerechte Diskussion erschwert wird.
Mit dem Grundsatzbeschluss schafft die Bürgerschaft Klarheit: Tempo 30 bleibt möglich, aber wird nicht beliebig. Die Verwaltung erhält einen verbindlichen Prüfauftrag für alternative Maßnahmen, bevor der Verkehrsfluss auf Hauptachsen verlangsamt wird. Gleichzeitig erhält die Bürgerschaft die notwendige Transparenz, um die Folgen solcher Entscheidungen bewerten zu können. Ziel ist eine sichere, leistungsfähige und verlässliche Mobilität für ganz Rostock.
