Beschlussvorschlag:
- Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern dafür einzusetzen,
- den dauerhaften Erhalt der Förderschulen, insbesondere mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“, in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über
das Jahr 2035 hinaus sicherzustellen und deren Ausstattung bedarfsgerecht
weiterzuentwickeln, - eine frühzeitige sonderpädagogische Förderung ab der Vorschulklasse (Klasse
0) sowie spätestens ab Klassenstufe 1 verbindlich und verlässlich zu
gewährleisten, - die Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an Förderschulen wieder
einzuführen, um Schülerinnen und Schülern mit besonderem
Unterstützungsbedarf einen qualifizierten Übergang in Ausbildung und Beruf zu
ermöglichen.
- Die Oberbürgermeisterin wird weiterhin beauftragt, diese Anliegen in einem
offiziellen Schreiben an das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung
darzulegen und ein persönliches Gespräch mit der Bildungsministerin zu erwirken.
Dieses Gespräch soll gemeinsam mit dem Präsidenten der Bürgerschaft geführt
werden. - Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wirkt darauf hin, dass der Städte- und
Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern als kommunale Interessenvertretung
aktiv in diesen Prozess einbezogen wird. - Über den Stand der Gespräche berichtet die Oberbürgermeisterin in der nächsten
ordentlichen Bürgerschaftssitzung am 22. April 2026.
Sachverhalt:
Die sonderpädagogische Förderung ist ein zentraler Bestandteil einer vielfältigen und leistungsfähigen Bildungslandschaft. Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ bieten Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf einen strukturierten, geschützten Lernort mit kleinen Lerngruppen, spezialisierten Lehrkräften und individueller Förderung. Sie ergänzen das inklusive Angebot der Regelschulen und tragen dazu bei, jedem Kind einen geeigneten Lernort bereitzustellen.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zeigt sich, dass die Umsetzung inklusiver Beschulung die Regelschulen vor erhebliche Herausforderungen stellt. An vielen Standorten stehen nicht ausreichend sonderpädagogisch qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, und es fehlen Räume für Differenzierungsangebote oder Rückzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig steigt der organisatorische und pädagogische Druck im Unterrichtsalltag, da eine wachsende Vielfalt an Unterstützungsbedarfen innerhalb der Klassen bewältigt werden muss. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwächere Kinder nicht immer die Förderung erhalten, die sie brauchen. Förderschulen können diese Belastungen abfedern und sicherstellen, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf eine angemessene und kontinuierliche Unterstützung erhalten. Sie stehen nicht im Widerspruch zur Inklusion, sondern bilden ein notwendiges ergänzendes Angebot innerhalb eines flexiblen und kindgerechten Bildungssystems. Angesichts der sich verändernden sozialen und schulischen Rahmenbedingungen in Rostock ist es wichtig, die bestehenden Förderschulstrukturen zu sichern und weiterzuentwickeln, um allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock trägt als Schulträger die Verantwortung, ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Bildungsangebot vorzuhalten. Dazu gehört auch der Förderschulzweig als fachlich fundierter und geschützter Lernort für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die dort am besten gefördert werden können. Damit Rostock dieser Verantwortung weiterhin gerecht werden kann, ist die Landesregierung aufgefordert, ihren bisherigen Kurs zu überprüfen und die Stadt in ihrem Ziel zu unterstützen, jedem Kind die Lernumgebung bereitzustellen, in der es seine Potenziale bestmöglich entfalten kann.
