Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
„Die Umsetzung des Vorhabens TRAM WEST (Straßenbahnnetzerweiterung Zoo–Reutershagen) erfolgt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Förderantrag des Landes Mecklenburg‑Vorpommern beim Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) wird bewilligt und eine Bundesförderquote von 75 % der förderfähigen Kosten zugesichert.
- Das Land Mecklenburg‑Vorpommern bewilligt Landesfördermittel in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten.
Sachverhalt:
Die im Sachverhalt der Beschlussvorlage dargestellte Finanzierungsstruktur des Projekts TRAM WEST basiert auf einer Gesamtförderquote von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
Diese setzt sich aus einer Bundesförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (GVFG) in Höhe von 75 % sowie ergänzenden Landesmitteln von bis zu 15 % zusammen. Nur bei Bewilligung beider Förderbausteine bleibt der Eigenanteil der RSAG im kalkulierten Rahmen von maximal 32,5 Mio. EUR.
Sollten die Fördermittel nicht in der vorgesehenen Höhe fließen, würde sich der Eigenanteil erheblich erhöhen und die wirtschaftliche Grundlage des Projekts grundlegend verändern. Die Festlegung klarer Fördervoraussetzungen stellt sicher, dass die Bürgerschaft nur über ein finanziell tragfähiges Vorhaben entscheidet und letztlich vor unkalkulierbaren Mehrbelastungen schützt.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
