Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Rostock und dem Innenministerium M-V die Möglichkeit der Einführung einer Videoüberwachung am Doberaner Platz, in den Wallanlagen und am Kröpeliner Tor zu prüfen. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Schaffung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Bildübertragung und –aufzeichnung
  • Überlegung einer Testphase und/oder einer dauerhaften Videoüberwachung, evtl. auch im Rahmen eines Modellprojektes
  • Implementierung zusätzlicher Maßnahmen zur langfristigen Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Das Ergebnis der Prüfung soll der Bürgerschaft in ihrer Sitzung im November 2024 vorgelegt werden.

Sachverhalt:

Alleine in diesem Kalenderjahr kam es in der Rostocker Innenstadt und am Doberaner Platz wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Jugendgruppen. Besonders die vermehrte Beteiligung junger Männer mit Migrationshintergrund an diesen Vorfällen beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erheblich.

Der Doberaner Platz, ein wichtiger Knotenpunkt des öffentlichen Nahverkehrs und zentraler Treffpunkt für viele Menschen, gerät hierbei in den Fokus, da die Nähe zu Geschäften, Cafés, Restaurants und kulturellen Einrichtungen zu einer höheren Menschenansammlung führt, was leider auch mit einer Zunahme von Gewaltvorfällen einhergeht. Die jüngsten Vorfälle in den Wallanlagen und im Umfeld des Kröpeliner Tors, darunter eine versuchte Vergewaltigung, mehrere gewalttätige Übergriffe und jüngst kursierende Videos von einer Massenschlägerei mitten im Herzen der Kröpeliner Straße, verdeutlichen die Dringlichkeit, hier endlich tätig zu werden.

Es ist an der Zeit, dass das Bedürfnis nach Sicherheit angesichts der jüngsten Gewaltexzesse in der Rostocker Kommunalpolitik endlich Gehör findet. Neben einer besseren Beleuchtung von Straßen und öffentlichen Plätzen sollte Videoüberwachung, die unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an geeigneten Orten eingesetzt wird, als weiteres Mittel in Betracht gezogen werden. Videoüberwachung hat sich nachweislich als wirksames Instrument zur Prävention und Ahndung von Straftaten erwiesen. Sie kann insbesondere Vandalismus und Gewalt gegen Personen effektiv entgegenwirken und ermöglicht zudem eine verbesserte Aufklärung von Straftaten im öffentlichen Raum.

Geplante Beratungsfolge:

05.09.2024 Konstituierende Sitzung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses

10.09.2024 Konstituierende Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss

10.09.2024 Konstituierende Sitzung des Bürgerservice-Ausschusses

11.09.2024 Bürgerschaft