Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Geschäftsordnung des Kommunalen
Präventionsrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dahingehend zu ändern, dass
der Stadtelternrat Rostock als stimmberechtigtes, ständiges Mitglied in das Gremium
aufgenommen wird.


Sachverhalt:
Der Kommunale Präventionsrat (KPR) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist ein
Zusammenschluss staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure, die gemeinsam
Maßnahmen zur Kriminalprävention entwickeln und umsetzen. Ein besonderer Fokus liegt
auf der Gewaltprävention und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. In
diesem Zusammenhang kommt der Beteiligung von Eltern als zentralen Bezugspersonen
von Kindern und Jugendlichen eine besondere Bedeutung zu.
Der Stadtelternrat Rostock vertritt als demokratisch legitimiertes Gremium die Interessen
von über 50.000 Elternteilen in der Stadt und spielt eine zentrale Rolle in der Vermittlung
zwischen Schule, Verwaltung und Öffentlichkeit. Dennoch ist er bislang nicht im
Kommunalen Präventionsrat vertreten – eine strukturelle Leerstelle, die der tatsächlichen
gesellschaftlichen Bedeutung dieses Gremiums nicht gerecht wird. Die Aufnahme des
Stadtelternrates als stimmberechtigtes Mitglied ist daher nicht nur fachlich sinnvoll,
sondern auch rechtlich und politisch geboten.
Das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 u. 3 GG) und die Landesverfassung Mecklenburg-


Vorpommern (Art. 14 Abs. 1 u. Art. 15 Abs. 2 Satz 2 LV MV) garantieren das natürliche Recht
der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder und verpflichten den Staat, dieses Recht
zu schützen und zu fördern. Daraus ergibt sich auch für die Kommune die Verantwortung,
Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aktiv einzubeziehen. Zusätzlich sehen die
Regelungen des Schulgesetzes MV (§1/§4) umfassende Mitwirkungsrechte für Eltern vor,
auch in Fragen, die das schulische Umfeld im weiteren Sinne betreffen – wie etwa die
Prävention von Gewalt oder die Förderung sozialer Kompetenzen im Schulkontext.

Die Einbindung des Stadtelternrates würde eine partnerschaftliche, auf Augenhöhe
geführte Präventionsarbeit ermöglichen, die elterliche Perspektiven systematisch
einbezieht. Sie erhöht die Passgenauigkeit, Wirksamkeit und Akzeptanz von Maßnahmen,
die Kinder und Jugendliche direkt betreffen, da die elterliche Lebensrealität mitgedacht
wird.
Zudem sind sowohl das Staatliche Schulamt als auch das Schulverwaltungsamt bereits
Mitglieder im Kommunalen Präventionsrat. Eine Nichtbeteiligung des Stadtelternrates
widerspricht somit dem Prinzip gleichberechtigter Mitwirkung und den Vorgaben aus § 4
Abs. 5 SchulG MV, wonach die Träger öffentlicher Schulen zur aktiven Einbeziehung von
Elternvertretungen verpflichtet sind.
Die Aufnahme des Stadtelternrates in den Kommunalen Präventionsrat ist daher ein
notwendiger Schritt hin zu einem ganzheitlichen, demokratisch legitimierten und sozial
verankerten Präventionsansatz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.


Finanzielle Auswirkungen:
liegen nicht vor.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende