Anliegen:

Die Entwicklung des Gebietes rund um den Osthafen beschäftigt die Rostocker Verwaltung seit 2014. Damals baten die ansässigen Unternehmen den Oberbürgermeister um eine Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplans. Trotz interner Prüfungen und zahlreicher Gespräche entstand jedoch kein tragfähiges Konzept. Ein weiterer Anlauf im Jahr 2017 führte ebenfalls nicht zum gewünschten Fortschritt.

2021 legte die Verwaltung die Beschlussvorlage 2021/BV/2878 „Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans für den Bereich Osthafen–Petridamm“ vor. Da diese die Anliegen vieler Anlieger weiterhin nicht ausreichend berücksichtigte, erweiterte die Bürgerschaft am 30. März 2022 auf Initiative des Ortsbeirates Brinckmansdorf den Prüfauftrag um die stärkere Betrachtung von Urbanem Wohnen und eines städtebaulichen Übergangs zum Petriviertel.

Die RGS übernahm daraufhin die Federführung, unterstützt durch die Sweco GmbH sowie einen Lenkungsausschuss aus Politik, Anrainern und Fachplanern. Ergänzend fanden Bürgerdialoge und Präsentationen statt. Für diese Arbeiten entstanden Kosten im hohen sechsstelligen Bereich.

Im Wirtschafts- und Vergabeausschuss wurde nun im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Rahmenplan und Sachstand zur weiteren Entwicklung der Gebiete Osthafen und Petridamm“ (2026/IV/1426) mitgeteilt, dass ein neuer Bebauungsplan vor 2035 unwahrscheinlich sei. Dies steht im deutlichen Widerspruch zu den bisherigen Zeitplänen der RGS, die für den Osthafen das Jahr 2028 und für das Petridammviertel die Jahre 2030–2032 vorsahen.

Als Begründung wurde angeführt, dass die bauliche Ertüchtigung des Petridamms (Fahrbahn, Kanal, Borde, Radwege, LSA) mit Landesfördermitteln erfolgte und aufgrund der damit verbundenen Bindungsfristen eine Änderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für rund zehn Jahre ausgeschlossen sei.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wann wurde der Antrag auf Fördermittel für die Sanierung des Petridamms eingereicht und wann begann die Bindungsfrist der Fördermittel?
  1. In welcher Höhe sind Fördermittel gezahlt worden?
  1. Müssen die Fördermittel bei Änderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen vollständig zurückgezahlt werden oder reduziert sich die Rückzahlungssumme zeitanteilig im Laufe der Bindungsfrist?
  1. Welches Amt war hierfür federführend zuständig?
  1. Hatte die RGS Kenntnis von den Fördermittelbindungen?
  1. Falls ja: Wer entschied, die Planungen dennoch zu beginnen bzw. fortzuführen?
  2. Falls ja: Wann wurde diese Entscheidung getroffen?
  3. Falls ja: Warum wurde dieser Umstand nicht transparent kommuniziert und stattdessen bei Anliegern Erwartungen geweckt?
  4. Falls ja: Warum wurde die Kommunalpolitik erst fünf Jahre später und eher beiläufig informiert?
  5. Falls nein: Warum erfolgt bei Projekten dieser Größenordnung keine interdisziplinäre Abstimmung innerhalb der Verwaltung?
  1. Wurden Gespräche mit dem Fördermittelgeber geführt, um Möglichkeiten wie Wandlung, Verzicht oder Rückführung der Mittel zu prüfen?
  • Falls ja: Wann begannen diese Gespräche?
  • Falls ja: Wer führt sie?
  • Falls ja: Wie ist der aktuelle Sachstand?
  • Falls nein: Warum wurden keine Gespräche aufgenommen?
  1. Sind die Oberbürgermeisterin und die Stadtplanung über die deutliche Abweichung der bisherigen Zeitplanung informiert worden?
  • Falls nein: Warum nicht?
  1. Welche Möglichkeiten sieht die RGS, um trotz der Fördermittelbindung wieder in Richtung des ursprünglich geplanten Zeitrahmens zu gelangen?
  1. Ist eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 13.GE.93 ‚Gewerbegebiet Osthafen‘ während der Bindungsfrist als Änderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu bewerten?
  1. In welchem Verhältnis steht die Aussage zur Bindungsfrist zu dem am 28.02.2024 gefassten Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 ‚Warnow-Quartier, Dierkower Damm‘, der ein wesentliches Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 13.GE.93 ‚Gewerbegebiet Osthafen‘ überplant?

gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende