Beschlussvorschlag:
 

Der Entwurf der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über den Bebauungsplan Nr. 13.W.189 „Wohngebiet Nobelstraße“ wird in der Planzeichnung (Teil A) wie folgt geändert:

  1. In den städtebaulich sensiblen nördlichen Randbereichen (Baufelder WA 2, WA 4, WA 8 und WA 20) wird die maximal zulässige Bauwerkshöhe auf 9 m über dem Höhenbezugspunkt begrenzt. Die Anzahl der Vollgeschosse wird verbindlich auf maximal 2 Vollgeschosse festgesetzt.
  1. Zum vollständigen Ausgleich des daraus resultierenden Verlusts an Geschossfläche und zur Sicherung der geplanten Gesamtzahl an Wohnungen wird die zulässige Anzahl der Vollgeschosse im inneren Bereich sowie im südlichen Teil des Plangebiets, insbesondere in den Baufeldern WA 6, WA 10 und WA 18 entlang der Planstraße A, im Wege einer vertikalen Höhenstaffelung auf 5 bis maximal 7 Vollgeschosse erhöht.

Sachverhalt:

Die bisherige Planung des Bebauungsplans Nr. 13.W.189 sieht an den nördlichen Quartiersgrenzen Bauhöhen von bis zu 10 m vor. An der Schnittstelle zur historisch gewachsenen Bebauung in Biestow entstehen dadurch städtebauliche Konflikte, insbesondere durch optische Erdrückungswirkungen und mögliche Verschattungen. Eine Begrenzung der Bauhöhen auf 9 m sowie die Festsetzung von maximal zwei Vollgeschossen ist erforderlich, um einen sozialverträglichen Übergang zur eingeschossigen Bestandsbebauung (mittlere Firsthöhe ca. 8,5 m) sowie zum angrenzenden Baugebiet der Gemeinde Papendorf sicherzustellen.

Eine reine Reduzierung der Höhen in den Baufeldern WA 2, WA 4, WA 8 und WA 20 würde jedoch die im städtebaulichen Konzept verankerte Mindestdichte und die kalkulierte Gesamtzahl der benötigten Wohnungen erheblich verringern. Dies widerspräche den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums.

Um die Gesamtzahl der geplanten Wohnungen zu erhalten, wird das Prinzip der konzentrierten Innenverdichtung angewandt. Das entfallende Bauvolumen der Randbereiche wird in die zentralen und südlichen Baufelder verlagert. Durch die Erhöhung der Geschossigkeit auf 5 bzw. 7 Vollgeschosse in diesen Kernbereichen wird die bauliche Dichte vertikal abgefangen, ohne zusätzliche Freiflächen, Retentionsräume oder die ohnehin knapp bemessenen Pflanzflächen zu überbauen.

Die Konzentration der höheren Baukörper entlang der Haupterschließungsachse (Planstraße A) erzeugt eine städtebaulich stimmige, nach Süden ansteigende Höhenstaffelung. Diese stärkt die innere Quartiersstruktur, ohne negative Auswirkungen auf die bestehende Nachbarschaft zu entfalten.

Die vorgeschlagene Umverteilung stellt einen städtebaulich ausgewogenen und rechtssicheren Kompromiss dar. Sie schützt das Ortsbild an der Nordgrenze und gewährleistet gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts sowie die vollständige Realisierung der geplanten Wohnraumkapazität.

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Finanzielle Auswirkungen:

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liegen nicht vor.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende