Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Oberbürgermeisterin wird darüber hinaus beauftragt, im Rahmen der neu vorzulegenden Beschlussvorlage zur Kurabgabesatzung zusätzlich folgende Punkte zu prüfen und in die Kalkulation aufzunehmen:
- Eine mögliche Reduzierung der Kurabgabe auf 3,00 Euro pro Übernachtungsgast bzw. je Tagesgast.
- Die Prüfung weiterer Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände, insbesondere für Personengruppen, die sozial, gesundheitlich oder strukturell besonders belastet sind.
- Die Prüfung eines alternativen Modells, bei dem Gäste nach Zahlung einer Pauschale die Möglichkeit erhalten, eine ermäßigte Fahrkarte für den gesamten VVW‑Verbund zu erwerben.
Sachverhalt:
Unsere Fraktion hat in mehreren bereits gestellten Änderungsanträgen zur Kurabgabesatzung deutlich gemacht, dass wir eine sozial ausgewogene, nachvollziehbare und zugleich praktikable Ausgestaltung der Kurabgabe anstreben. Die dort formulierten Begründungen, insbesondere zur sozialen Entlastung bestimmter Personengruppen, zur Schaffung transparenter Absenkungsoptionen sowie zur Entwicklung attraktiver Mobilitätsangebote für Gäste, gelten inhaltlich auch für die hier ergänzend vorgeschlagenen Prüfpunkte.
Der vorliegende Hauptantrag sieht eine neue Kalkulation der Kurabgabe vor, in der die kostenfreie ÖPNV‑Nutzung künftig auf das Stadtgebiet Rostock beschränkt werden soll. Es ist daher folgerichtig, die bereits in anderen Änderungsanträgen dargelegten Argumente und Zielsetzungen konsequent mitzudenken. Dies betrifft sowohl die Prüfung einer möglichen Absenkung auf 3,00 Euro als auch die Erweiterung der Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände.
Mit dem ergänzenden Prüfansatz zu einem alternativen Pauschalmodell wird zudem die Möglichkeit geschaffen, ein attraktives Rund‑Um‑Paket für Gäste zu entwickeln, das den Erwerb einer ermäßigten Fahrkarte für den gesamten VVW‑Verbund ermöglicht und damit auch die Nutzung der Fähren einschließt.
So wird letztlich sichergestellt, dass die Bürgerschaft über eine vollständige Entscheidungsgrundlage verfügt, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
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liegen nicht vor.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
