Anliegen:
Aus verschiedenen Gesprächen mit Beteiligten wird berichtet, dass es in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei der Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu längeren Bearbeitungszeiten gekommen sein soll. In diesem Zusammenhang wird auch auf offene Auszahlungsansprüche gegenüber Bestattungsunternehmen hingewiesen.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung einer zeitnahen und würdevollen Bestattung sowie einer verlässlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und den beauftragten Unternehmen bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII wurden in den Jahren 2023, 2024, 2025 und bislang 2026 gestellt?
- Wie viele dieser Anträge sind aktuell noch nicht abschließend bearbeitet?
- Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten?
- Wie viele Anträge befinden sich aktuell länger als
- 1 Monat,
- 3 Monate,
- 6 Monate sowie
- 12 Monate in Bearbeitung?
- Welche Gründe liegen aus Sicht der Verwaltung für die bestehenden Bearbeitungsverzögerungen vor?
- Wie ist die personelle Ausstattung des zuständigen Bereichs derzeit (Soll- und Ist-Besetzung)?
- Gab es in den vergangenen drei Jahren Personalengpässe, längere Krankheitsausfälle oder Vakanzzeiten im zuständigen Bereich? Falls ja, in welchem Umfang?
- Welches finanzielle Volumen umfassen die aktuell noch nicht ausgezahlten Leistungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten, differenziert nach bereits bewilligten sowie noch nicht abschließend beschiedenen Verfahren?
- Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen Bestattungsunternehmen die Übernahme weiterer Fälle mit erwarteter Kostenübernahme durch das Sozialamt aufgrund der langen Bearbeitungszeiten oder ausstehender Zahlungen abgelehnt haben?
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass auch bei langen Bearbeitungszeiten eine zeitnahe und würdige Bestattung verstorbener Menschen gewährleistet bleibt?
- Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen bzw. sind geplant, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Zahlungsrückstände abzubauen?
- Bis wann rechnet die Verwaltung damit, bestehende Rückstände vollständig aufgearbeitet zu haben?
- Wie haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Übernahme von Bestattungskosten seit 2023 entwickelt?
- Welche internen Bearbeitungsziele oder Bearbeitungsfristen bestehen für Anträge nach § 74 SGB XII und werden diese derzeit eingehalten?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, bereits vor bzw. unmittelbar nach Eintritt eines Sterbefalls durch frühzeitige Beratung, standardisierte Verfahrensabläufe oder vorläufige Entscheidungen zur Kostenübernahme nach § 74 SGB XII die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und den betroffenen Angehörigen sowie den beauftragten Bestattungsunternehmen frühzeitig Planungssicherheit zu geben?
gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
