Anliegen:

Die Bürgerschaft hat am 15. Oktober 2025 den Antrag „Aufnahme des Stadtelternrates Rostock als stimmberechtigtes Mitglied in den Kommunalen Präventionsrat“ (2025/AN/0875‑02) beschlossen. Darin wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, sich gegenüber dem Kommunalen Präventionsrat (KPR) nachdrücklich dafür einzusetzen, die Geschäftsordnung so zu ändern, dass der Stadtelternrat als stimmberechtigtes, ständiges Mitglied aufgenommen wird. Zudem wurde festgelegt, dass die Oberbürgermeisterin quartalsweise über den Stand der Umsetzung berichtet. Diese Berichterstattung ist bislang ausgeblieben.

Aus der Stellungnahme zur Anfrage vom Juni 2026 (2026/AF/1625‑01) geht darüber hinaus hervor, dass der KPR trotz des politischen Willens der Bürgerschaft erneut gegen eine Aufnahme des Stadtelternrates entschieden hat.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 15. Oktober 2025

  1. Welche konkreten Schritte hat die Oberbürgermeisterin seit dem Beschluss vom 15. Oktober 2025 unternommen, um die Geschäftsordnung des KPR so zu ändern, dass der Stadtelternrat als stimmberechtigtes Mitglied aufgenommen wird?
  1. Warum ist die im Beschluss festgelegte quartalsweise Berichterstattung an die Bürgerschaft bislang nicht erfolgt, obwohl dies ausdrücklich vorgesehen war?
  1. Welche Gespräche, Abstimmungen oder Verhandlungen wurden seit Oktober 2025 mit dem Vorsitzenden des KPR, der Geschäftsstelle oder Mitgliedern des Gremiums geführt? Bitte jeweils mit Datum, beteiligten Personen und Ergebnissen.

Mitgliedschaftsanträge und Struktur des KPR

  1. Gab es seit der Geschäftsordnungsänderung vom 09. Januar 2025 weitere Anträge auf Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied im KPR? Wenn ja: Welche Akteure haben Anträge gestellt, mit welchen Begründungen und mit welchen Entscheidungen?
  1. Wie begründet der KPR die Begrenzung auf höchstens 24 stimmberechtigte Mitglieder, obwohl das Gremium in der Vergangenheit aus 27 stimmberechtigten Mitgliedern bestand? Welche fachlichen oder organisatorischen Erwägungen liegen dieser Reduktion zugrunde?
  1. Welche konkreten organisatorischen oder inhaltlichen Probleme würden durch die Aufnahme eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds entstehen?

Fördermittel und Drittmittel der KPRMitglieder

  1. Welche Mitglieder des KPR erhalten kommunale Fördermittel der Hanse- und Universitätsstadt Rostock? Bitte für die vergangenen fünf Jahre bzw. seit Bestehen der jeweiligen Mitgliedschaft im KPR jeweils die Höhe der Mittel angeben.
  1. Welche Mitglieder erhalten Landes-, Bundes- oder sonstige Drittmittel? Bitte ebenfalls mit Angabe der jeweiligen Förderhöhe.

Hauptberufliche Tätigkeit der Mitglieder

  1. Sind alle stimmberechtigten Mitglieder des KPR hauptberuflich in den jeweiligen Behörden, Institutionen oder Vereinen tätig? Falls nein: Welche Mitglieder sind ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig?
  1. Wie wird die fachliche Qualifikation der Mitglieder für kriminalpräventive Arbeit sichergestellt?

Aufgaben einzelner Mitglieder

  1. Welche präventiven Aufgaben erfüllen das Europäische Integrationszentrum Rostock e.V. und die Fach- und Koordinierungsstelle von Bunt statt braun e.V. im Rahmen des KPR?
  1. Welche Projekte dieser Vereine wurden in den letzten drei Jahren durch den KPR unterstützt, begleitet oder gefördert?

Selbstverständnis des KPR und tatsächliche Öffentlichkeitsarbeit

  1. Wie vereinbart der KPR seine Selbstdarstellung als „Ort des fachlichen Austausches“ (SN 2026/AF/1625‑01) mit der Vielzahl an öffentlichen Präventionsprojekten, Flyern, Konzepten und Kampagnen, die auf der städtischen Seite veröffentlicht sind (z. B. Präventionskonzept „Gewalt im Jugendalter“, Masterplan Kommunale Sicherheit, Anti‑Graffiti‑Projekt), und welche Rolle spielt der KPR bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieser Materialien?
  1. Welche Entscheidungen trifft der KPR konkret, wenn er Projekte fördert, Konzepte verabschiedet oder Präventionsmaterialien herausgibt?
  1. Ist die Behauptung, der KPR sei „nicht politisch“, angesichts der öffentlichkeitswirksamen Arbeit und der Einflussnahme auf Präventionspolitik fachlich haltbar?
  1. Wie bewertet die Oberbürgermeisterin die Tatsache, dass ein freiwilliger Zusammenschluss wie der KPR eine demokratisch legitimierte Entscheidung der Bürgerschaft faktisch blockiert, obwohl die Bürgerschaft die Verwaltung ausdrücklich beauftragt hat, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern?
  1. Wurde der Stadtelternrat über die Ablehnung informiert? Und wenn ja: Wann, durch wen und mit welcher Begründung?

gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende