Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird mit der Prüfung beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Einzelhandels in der Rostocker Innenstadt zu
entwickeln, bei denen folgende Ideen und Initiativen Berücksichtigung finden:

Aktive und ordentliche Mitgliedschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im „City-Kreis Rostock e.V.“ zur Unterstützung des Vereins und zur Förderung der
Innenstadt. Unabhängig davon ist die Prüfung einer finanziellen Unterstützung des Vereins in adäquater Höhe vorzunehmen.

Einführung eines „Parkplatzmoratoriums“ zum Erhalt der Parkplätze im Ortsteil Stadtmitte. Damit geht die Forderung einher, dass in der Rostocker Innenstadt ab sofort keine weiteren öffentlichen Parkplätze im Zuge von Baumaßnahmen und Sanierungen wegfallen dürfen. Die Stadtverwaltung ist im Gegensatz dazu aufgefordert, diese für ganz Rostock wünschenswerte Maßnahme für weitere Baumaßnahmen im Stadtgebiet zu prüfen. Eine Ausweitung von E-Ladestationen muss hierbei inkludiert sein.

Schaffung von Begegnungs- und Verweilräumen mit familiärem Charakter zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt (z.B. auf dem Neuen Markt oder dem Bereich um die Wallanlagen).

In Zusammenarbeit mit der WIRO soll die Mietsituation der Einzelhändler in den Liegenschaften der WIRO analysiert und entsprechende Anpassungen zugunsten
der Einzelhändler vorgenommen werden. Weiterhin sind lukrative Mietangebote für Neumieter von gewerblichen Flächen in der Innenstadt (KTV + Stadtmitte) zu entwickeln.

Durchführung von mindestens zwei Jahresveranstaltungen in der Langen Straße zur Belebung und Bewerbung der Innenstadt (insbesondere der Langen Straße). Hierzu
sind neben den ansässigen Gewerbetreibenden, auch unterschiedliche kommunale und private Akteure sowie der „City-Kreis Rostock e.V.“ einzubinden.

Etablierung eines „Rostocker Cityday“ zur Belebung und Bewerbung der Rostocker Innenstadt. Dabei sollten in Kooperation mit öffentlichen und privaten Partnern
besondere Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt werden. Beispielsweise werden öffentliche Parkgebühren an dem Tag um die Hälfte reduziert.

Die im Rahmen der „Smart City Strategie Rostock“ entwickelten Konzepte sollen vermehrt in Projekte zur Stadtentwicklung im Innenstadtbereich integriert werden.

Um die Standortattraktivität zu erhöhen, soll von einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes in den nächsten 10 Jahren abgesehen werden. Somit würde es Unternehmen ermöglicht werden, langfristige Investitionspläne zu entwickeln und zu realisieren.

Die Stadtverwaltung legt der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit einen jährlichen Bericht zur gewerblichen Situation der Rostocker Innenstadt vor.

Das von der Bürgerschaft im Jahr 2021 beschlossene Einzelhandelsentwicklungskonzept soll als Leitfaden dienen und alle fünf Jahre unter Einbeziehung aktueller Veränderungen fortgeschrieben werden.

Die Prüfergebnisse sind der Bürgerschaft in der März-Sitzung 2024 vorzulegen.

Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Geschäfte ihre Türen in der Rostocker Innenstadt und besonders in der Langen Straße schließen müssen. Dies führte zu einer
spürbaren Veränderung des Stadtbildes und einer negativen wirtschaftlichen Auswirkung. Unter anderem stellt der zunehmende Onlinehandel hierbei eine ernsthafte Konkurrenz
für den stationären Einzelhandel dar, da er den Kunden bequeme Einkaufsmöglichkeiten bietet.

Zusätzlich zu dieser Herausforderung sind fehlende attraktive Angebote in der Innenstadt ein weiterer Grund für den Rückgang der Kundenzahlen. Das Fehlen von einladenden
Veranstaltungen, kulturellen Aktivitäten und ansprechenden Einkaufsmöglichkeiten mindert die Attraktivität der Langen Straße als Einkaufs- und Freizeitziel.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, dass die Oberbürgermeisterin die Situation des Einzelhandels in der Innenstadt genauer analysiert und geeignete Maßnahmen erwägt. Mit unserem Prüfauftrag zeigen wir hierzu mögliche Schritte auf, welche u.a. die Förderung der lokalen Geschäfte, die Schaffung von attraktiven Veranstaltungen und Aktivitäten sowie die Verbesserung der Infrastruktur umfassen, um das Einkaufserlebnis insgesamt angenehmer zu gestalten. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, Unternehmern und Interessenvertretern des Einzelhandels ist hierbei von immenser Bedeutung, um nachhaltige Lösungen zu erarbeiten.

Mit diesem Antrag soll die Dringlichkeit betont werden, die Innenstadt als lebendiges und florierendes Zentrum des Einzelhandels zu erhalten. Die Vielfalt der lokalen Geschäfte und
die Attraktivität der Einkaufsumgebung tragen nicht nur zur wirtschaftlichen Stabilität bei, sondern prägen auch das Stadtbild und die Lebensqualität der Bürger nachhaltig.

Begründung der Dringlichkeit für die Beratung im Finanzausschuss: Die zunehmenden Ladenschließungen in der Rostocker Innenstadt bedrohen nicht nur die Vielfalt des Einzelhandels, sondern haben auch erhebliche Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft und die Attraktivität der Stadt für Bürger und Besucher. Die Dringlichkeit des Antrags liegt darin begründet, dass zeitnahe Maßnahmen erforderlich sind, um einen weiteren Niedergang des Einzelhandels zu verhindern und die Lebensqualität in der Innenstadt zu erhalten.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

Anlagen
Keine

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Geplante Beratungsfolge:

23.11.2023 Finanzausschuss –> Empfehlung

29.11.2023 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus –> Empfehlung
30.11.2023: Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung,
Umwelt und Ordnung –> Empfehlung

05.12.2023 Bau- und Planungsausschuss

06.12.2023 Bürgerschaft