Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, den Planungs- und Gestaltungsbeirat zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel sollen zur Minimierung des Haushaltsdefizits verwendet werden.
Sachverhalt:
Die zu dem Einsetzungsbeschluss des Planungs- und Gestaltungsbeirats angefertigte Stellungnahme hat bereits damals drei zentrale Punkte angesprochen. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat kann aufgrund seiner Ausgestaltung kein Instrument der Bürgerbeteiligung sein. Außerdem wird er aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nur Empfehlungen geben können und somit keinen direkten Einfluss auf Bau- und Planungsprojekte haben. Ebenfalls wurde letztlich angemerkt, dass die Arbeit des Beirats zeitliche Verzögerungen bei der Schaffung von Planungsrecht zur Folge haben wird.
All diese bereits damals getätigten Aussagen haben sich heute als zutreffend erwiesen. Die Arbeit des Beirats ist auch heute nur einer sehr kleinen Gruppe von Menschen bekannt und stellt somit kein Gremium für Bürgerbeteiligung dar. Weiterhin muss man anhand der Ergebnisse der Arbeit des Beirats feststellen, dass keine sichtbaren Erfolge im Planungswesen der Stadt ersichtlich sind. Vielmehr tritt genau die damals geäußerte Befürchtung ein, dass Planungsvorhaben zeitlich verzögert werden und somit aus Sicht der Bevölkerung leicht der Eindruck entsteht, dass nichts fertig wird.
Ganz gegenteilig kann man im Gespräch mit Akteuren, welche regelmäßig zur Zusammenarbeit mit dem Planungs- und Gestaltungsbeirat verpflichtet sind, feststellen, dass die Existenz des Beirats sie in ihrer Arbeit stört bzw. zurückwirft. Insbesondere die von der Geschäftsordnung des Beirats vorgesehene sehr frühe Beteiligung bei bestimmten Vorhaben, ruft regelmäßig Entrüstung über Dinge hervor, welche zum entsprechenden Zeitpunkt keinerlei Entscheidungsreife haben.
Weiterhin kann der Eindruck entstehen, die Vorschaltung eines externen Bewertungsgremiums (besetzt mit nicht ortskundigen Fachleuten) vor die fachkundigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der weiteren Beteiligungen sei kein Ausdruck unmittelbaren Vertrauens in die handelnden Personen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Arbeit des Planungs- und Gestaltungsbeirats eingeplanten finanziellen Mittel werden frei.
gez. Julia Kristin Pittasch gez. Chris Günther
FDP/Unabhängige CDU