Beschlussvorschlag:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1.
gegenüber der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern darauf hinzuwirken, dass die Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude dahingehend geändert wird, dass eine anlasslose, ganzjährige hoheitliche Beflaggung öffentlicher Gebäude der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit der Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns, der Bundesflagge und der Europaflagge ausdrücklich zugelassen wird.
2.
zu prüfen, ob und in welchem Umfang nach einer entsprechenden Änderung der Landesverordnung eine dauerhafte hoheitliche Beflaggung an geeigneten öffentlichen Gebäuden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umgesetzt werden kann, und der Bürgerschaft darüber zu berichten.
3.
sicherzustellen, dass Beflaggungen außerhalb der hoheitlichen Beflaggung nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Die Verwaltung legt hierfür transparente, öffentlich zugängliche Kriterien fest (siehe Anlage).
4.
zu prüfen und der Bürgerschaft zu berichten, an welchen öffentlichen Gebäuden der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die baulichen Voraussetzungen für eine Beflaggung nicht gegeben sind und welche Maßnahmen erforderlich wären, um diese Voraussetzungen bis spätestens 2035 herzustellen.
Sachverhalt:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock steht für Weltoffenheit, demokratische Verlässlichkeit und eine klare europäische Orientierung. Diese Haltung sollte im Stadtbild sichtbar sein. Eine dauerhafte hoheitliche Beflaggung mit den Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union macht diese Grundwerte im Alltag präsent und stärkt das Bewusstsein für die staatlichen Ebenen, die unsere Stadt prägen.
Die aktuelle Landesverordnung stammt aus einer Zeit, in der Beflaggung vor allem Feiertage markierte. Heute ist sie ein Symbol für Haltung. Viele Städte nutzen Flaggen längst als sichtbares Bekenntnis zu Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und internationaler Zusammenarbeit. Eine Anpassung der Verordnung wäre daher sinnvoll und zeitgemäß.
Dabei nutzt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Beflaggung bereits für internationale Anlässe und besondere Ereignisse. Damit diese Praxis transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei bleibt, soll die Verwaltung künftig klare und öffentlich zugängliche Kriterien anwenden. Sie stellen sicher, dass nicht-hoheitliche Beflaggung nur in begründeten Fällen erfolgt und politisch motivierte oder parteipolitische Beflaggung ausgeschlossen bleibt.
Da nicht an allen öffentlichen Gebäuden geeignete Beflaggungseinrichtungen vorhanden sind, ist zunächst zu prüfen, an welchen Standorten entsprechende Voraussetzungen fehlen und welche Maßnahmen erforderlich wären, um perspektivisch bis 2035 eine Beflaggung zu ermöglichen.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
