Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Oberbürgermeisterin wird zudem beauftragt, zur Abwendung ungesteuerter Kita-Schließungen und zum Schutz der freien Träger der Jugendhilfe vor wirtschaftlicher Instabilität folgendes Maßnahmenpaket umzusetzen:
- Unter Federführung des Jugendamtes und unter Einbindung aller freien Träger sowie der Fraktionen der Bürgerschaft ist unverzüglich eine Arbeitsgruppe einzurichten. Diese hat die Aufgabe, wirtschaftliche Notlagen von Einrichtungen aufgrund von Unterbelegung rechtzeitig zu erkennen und abzuwenden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Modell zu erarbeiten, das Träger bei sinkenden Kinderzahlen vor dem finanziellen Defizit schützt. Bei Gruppen, die den gesetzlichen Mindestschlüssel unterschreiten, muss eine temporäre Ausgleichszahlung oder die Anerkennung einer geringeren Soll-Stärke erfolgen, um Schließungen aus rein fiskalischen Gründen zu verhindern. Das Modell ist dabei im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Nutzung möglicher Landes‑ und Bundesprogramme zu entwickeln.
- Freiwerdende Kapazitäten in rückläufigen Stadtteilen (z. B. Toitenwinkel, Reutershagen) dürfen nicht abgewickelt werden. Sie sind durch vereinfachte, bürokratiearme Verfahren für den Ausbau der inklusiven Kindertagesförderung (kleinere Gruppen bei gleichem Personalschlüssel) und für die sozialraumorientierte Familienarbeit bereitzustellen.
Dies schließt auch die Aussetzung der Kündigung des Mietvertrages der Kita „Seestern“ in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem Eigenbetrieb KOE, dem Träger ASB Kreisverband Rostock und der Stadt ein. Gemeinsam mit dem Träger ist hier als Pilotprojekt schnellstmöglich eine Nutzungsänderung anzustreben.
- Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, vor dem Hintergrund des im Mai 2026 erzielten „Kita-Kompromisses“ auf Landesebene (Senkung der Gruppengrößen ab 2027) mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in Verhandlungen zu treten. Ziel ist eine vorgezogene Landesförderung für Kommunen mit akutem Geburtenrückgang, um die jetzt freiwerdenden Räume und das Personal als Vorlauf für die gesetzlich geplanten kleineren Gruppengrößen zu sichern.
Die Bürgerschaft ist halbjährlich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu unterrichten.
Sachverhalt:
Der drastische Geburtenrückgang in Rostock darf nicht zu einem Kahlschlag in der Trägerlandschaft führen. Die Kündigung der Kita „Seestern“ und der Leerzug in Reutershagen sind die logische Folge eines Systems, das Träger bei sinkenden Kinderzahlen finanziell im Regen stehen lässt, während die Personalkosten fix bleiben.
Statt Kitas zu schließen, müssen wir den Leerstand als historische Chance nutzen, um die Betreuungsqualität in Rostock massiv zu verbessern. Da das Land MV ab 2027 ohnehin kleinere Gruppen einführen will, wäre es ein schwerer gesundheitspolitischer und sozialer Fehler, jetzt funktionierende Kitas zu schließen und Fachkräfte zu entlassen. Die vorliegende Bedarfsplanung liefert wichtige Daten, ersetzt aber kein aktives Krisenmanagement. Wir brauchen kein weiteres statistisches Berichtswesen, sondern entschlossenes wirtschaftliches Gegensteuern der Verwaltung zum Schutz unserer Kinder, Eltern, Beschäftigten und Träger.
Finanzielle Auswirkungen:
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werden nachfolgend angegeben: Die finanziellen Auswirkungen können erst nach Vorlage des von der Verwaltung zu erarbeitenden Modells beziffert werden. Durch die Formulierung „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ ist sichergestellt, dass keine überplanmäßigen Ausgaben entstehen. Gleichzeitig können durch die Vermeidung ungesteuerter Kita-Schließungen erhebliche Folgekosten vermieden werden.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
