Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, eine umfassende Strategie zur Vermeidung, Beseitigung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum zu entwickeln und umzusetzen.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  1. mögliche finanzielle und organisatorische Aspekte einer stadtweiten Öffentlichkeitskampagne zur Sensibilisierung gegen Vermüllung,
  1. die rechtliche Möglichkeit und Zweckmäßigkeit des Aufstellens von Verkehrszeichen an städtischen Verkehrswegen (in Anlehnung an englische „litter control“-Hinweise), die auf das Begehen einer Ordnungswidrigkeit beim Wegwerfen von Müll aus Fahrzeugen aufmerksam machen,
  1. notwendige oder sinnvolle Änderungen der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie die Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, insbesondere im Hinblick auf Bußgeldtatbestände,
  1. geeignete Maßnahmen und Instrumente zur Kontrolle der Einhaltung der vorgesehenen Regelungen.

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft spätestens im 4. Quartal 2026 vorzulegen.

Sachverhalt:

Illegale Müllablagerungen stellen bundesweit ein wachsendes Problem dar und betreffen auch die Hanse‑ und Universitätsstadt Rostock in zunehmendem Maße. Entlang städtischer Straßen, in Grünanlagen, an touristischen Hotspots und auf Parkplätzen müssen regelmäßig erhebliche Mengen Abfall beseitigt werden. Dies beeinträchtigt das Stadtbild, verursacht ökologische Schäden und bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

Die unzulässige Entsorgung von Abfällen ist in Mecklenburg‑Vorpommern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Das Land gibt hierfür klare Rahmenvorgaben vor, die von den Kommunen durch eigene Satzungen und Regelungen konkretisiert werden können. Auch die Hanse‑ und Universitätsstadt Rostock hat hiervon bereits Gebrauch gemacht, etwa durch entsprechende Bestimmungen in ihrer Straßenreinigungssatzung und der Satzung über die Abfallwirtschaft. Trotz dieser bestehenden Möglichkeiten zeigt die Praxis, dass Verstöße häufig nicht ausreichend bekannt sind oder nicht konsequent wahrgenommen werden.

Eine systematische Prüfung, wie Aufklärung, sichtbare Hinweise, Satzungsanpassungen und geeignete Kontrollmechanismen wirksam miteinander verbunden werden können, ist daher ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um Rostock langfristig sauberer und umweltfreundlicher zu gestalten.

Gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende