Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag zum Kommunalen Erinnerungskonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird um folgenden Punkt ergänzt:
„Im Kapitel 5.c.i „Jährliche Gedenktage“ wird ein „Rostocker Gedenktag an staatliche Repressalien gegenüber Christinnen und Christen“ am 12. August aufgenommen. Der Gedenktag erinnert insbesondere an die staatlich veranlasste Abtragung der evangelischen Jakobikirche (1958/60) sowie die Sprengung der katholischen Christuskirche (1971) in der DDR.“
Sachverhalt:
Zwischen 1949 und 1989 kam es in der DDR zu systematischen staatlichen Eingriffen in die Religionsfreiheit. In Rostock zeigte sich diese Kirchenfeindlichkeit besonders deutlich durch die Abtragung der evangelischen Jakobikirche (1958/60) sowie die Sprengung der katholischen Christuskirche im Jahr 1971. Die Christuskirche wurde am 12. August 1971 gegen 19 Uhr gezielt und ohne zwingende bauliche Notwendigkeit gesprengt, ein bis heute markantes Symbol staatlicher Repression gegenüber Christinnen und Christen.
Ein jährlicher Gedenktag am 12. August würde einen sichtbaren, wiederkehrenden Anlass schaffen, an diese Form staatlicher Verfolgung zu erinnern und ihre Bedeutung für die Rostocker Stadtgeschichte dauerhaft im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Finanzielle Auswirkungen:
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liegen nicht vor.
Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende
