Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag zum Kommunalen Erinnerungskonzept der Hanse- und
Universitätsstadt Rostock wird um folgenden Punkt ergänzt:


„Im Kapitel 5.a.iii „Opposition und Repression in der DDR“ wird die Darstellung staatlicher
Repressionsmaßnahmen um die Ereignisse der „Aktion Rose“ (1953) ergänzt. Dabei ist
hervorzuheben, dass es sich um eine gezielte staatliche Zwangsmaßnahme der SED-
Regierung gegen private Hotel- und Gaststättenbesitzer sowie andere selbstständige
Unternehmer, insbesondere an der Ostseeküste, handelte.“


Sachverhalt:
Die „Aktion Rose“ war eine groß angelegte staatliche Repressionsmaßnahme der DDR im
Jahr 1953, die sich gezielt gegen private Hotel- und Gaststättenbesitzer sowie andere
selbstständige Unternehmer richtete. Viele Betroffene wurden verhaftet, wegen
konstruierter Wirtschaftsvergehen verurteilt und enteignet; ihr Eigentum wurde in
Volkseigentum überführt. Diese Maßnahmen dienten der beschleunigten Durchsetzung
der sozialistischen Wirtschaftsordnung und der Ausschaltung privaten Unternehmertums,
gerade auch im für Rostock und die Ostseeküste bedeutenden Tourismusbereich.
Die Aufnahme dieses Aspekts schärft das kommunale Erinnerungskonzept, indem es die
Vielfalt der Repressionsformen in der DDR sichtbar macht und die regionale Bedeutung
dieser Ereignisse angemessen berücksichtigt.


Finanzielle Auswirkungen:
liegen nicht vor.

Gez. Chris Günther
Fraktionsvorsitzende